Betriebliche Vorsorge (BAV)

Eine betriebliche Vorsorge mit ETF (Indexfonds) ist wesentlich kostengünstiger und flexibler als eine starre Versicherungslösung und somit in vielen Fällen zu bevorzugen. Geringe Kosten, hohe Effizienz und Flexibilität ist in jedem Unternehmen ein wichtiger Faktor. In unserer Honorarberatung verknüpfen wir die Anforderungen einer betrieblichen Vorsorge mit den Vorteilen von ETF und dem Weltportfolio-Konzept von Gerd Kommer.  

Unter Betriebliche Vorsorge versteht man Vorsorgeleistungen (Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge), die ein Unternehmen für seine Mitarbeiter (Arbeitnehmer, zum Teil auch geschäftsführende Gesellschafter mit mehrheitlicher Beteiligung) leistet.

Diese betrieblichen Vorsorgemaßnahmen haben unterschiedliche Auswirkungen (Einsparung Lohnnebenkosten, Bilanzeffekte, Mitarbeiterbindung, Positionierung am Arbeitsmarkt als moderner Arbeitgeber etc.), führen jedoch immer zu Steuer- und Abgaben-Vorteilen beim Unternehmen oder beim Begünstigten.

Für viele der unten angeführten Maßnahmen sollten/müssen die Unternehmen einen betrieblichen Kapitalaufbau betreiben, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die entsprechende Kapitaldeckung der Versorgungsleistung zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewährleisten. Daher ist eine Betriebliche Vorsorge immer mit einer professionellen Vermögensberatung verbunden. Man kann zwar eine Vermögensberatung ohne Betriebliche Vorsorge durchführen, aber nie eine Betriebliche Vorsorge ohne professionelle Vermögensberatung.

WHITE.HEAD darf sowohl über Versicherungsprodukte als auch über Investmentfonds/Indexfonds/ETFs beraten.

Dadurch ist eine neutrale Gegenüberstellung, welches Produkt für Ihre Anforderungen geeignet ist, möglich.

Der Markt der Betrieblichen Vorsorge wird traditionell von Versicherungen, deren Produkten und Zuträgern (Versicherungsangestellten, Versicherungsagenten und -makler) dominiert. Das führt zu einer einseitigen, für den Kunden nachteiligen „Beratung“ und es fehlt das erforderliche Know-how für einen kostengünstigen, erfolgreichen Kapitalaufbau.

Weder Versicherungsmakler noch Vermögensberater dürfen eine Beratung über und Vermittlung von Investmentfonds durchführen, wenn er nicht entsprechend ausgebildet, über eine entsprechende Wertpapierkonzession verfügt oder im Namen und auf Rechnung einer Wertpapierfirma (eines Haftungsdaches) tätig ist. Ob ein Versicherungsmakler oder Vermögensberater entsprechend tätig sein darf, kann man auf der Website der Finanzmarktaufsicht FMA abfragen.

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Überblick

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Zu betrieblichen Vorsorgemaßnahmen zählen im Wesentlichen:

ABFERTIGUNG

  • Vorsorgemaßnahmen für gesetzliche Verpflichtungen aus dem System Abfertigung-alt
  • Freiwillige (Geschäftsführer-)Abfertigung nach dem System Abfertigung-alt
  • Abfertigung-neu

FIRMENPENSION
für geschäftsführende Gesellschafter
und ausgewählte Mitarbeiter

  • Individuelle Pensionszusage (leistungs- oder beitragsorientiert)

FIRMENPENSION und VORSORGE
für ganze Mitarbeitergruppen

  • Zukunftssicherung nach § 3.1.15a (“300 EUR-Modell“)
  • Betriebliche Kollektivversicherung
  • Pensionskassen-Modell

INVESTITIONSBEDINGTER FREIBETRAG
für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften

Den Sonderfall „Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“, der nicht zur oben angeführten Definition passt, weil dieser nur natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit) zur Verfügung steht, zählen wir insofern zu einer betrieblichen Vorsorge, weil auch dieses Investment vom Betriebsvermögen finanziert und nach nur vier Jahren steuerfrei ins Privatvermögen übertragen werden kann.

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Was ist für wen interessant?

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Eine Vorsorge über den Betrieb ist natürlich immer attraktiv. Je nach individueller steuerlicher Situation ergeben sich daraus Vorsorgeleistungen, die im Vergleich zu einer privaten Vorsorge um bis zu 90% höher sein können.

Aber man sollte realistisch sein. Es lassen sich solche Lösungen oft nur in speziellen Konstellationen umsetzen. Als „normaler“ Angestellter (d.h. nicht in einem von Familienmitgliedern geführten Unternehmen) wird man den Arbeitgeber nur selten dazu bewegen können, bei bereits bestehenden Dienstverhältnissen zusätzlich zum Gehalt einen Mehraufwand für betriebliche Vorsorgemodelle in Kauf zu nehmen. Viele dieser Modelle (Individuelle Pensionszusage, betriebliche Kollektivversicherung, Pensionskasse) sind nämlich nicht als “Gehaltsumwandlung“ (zumindest nicht mit den gleichen Vorteilen) umsetzbar. D.h. Sie bzw. Ihre Mitarbeiter können nicht einfach auf Gehalt verzichten und dafür eine betriebliche Vorsorge in Anspruch nehmen. Anders stellt es sich bei einer außernatürlichen Gehalterhöhung oder vor einem neuen Dienstverhältnis dar. Wir fassen für Sie die realistischen Szenarien, wer welche Modelle ernsthaft in Betracht ziehen sollte, zusammen:

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Unternehmen und Eigentümer
Kapitalaufbau für Abfertigung-alt

Ein rationaler Kapitalaufbau, um das erforderliche Kapital für Abfertigungsverpflichtungen aufzubauen ist nicht nur sinnvoll sondern außerordentlich wichtig. Ohne Vorbereitung können die Abfertigungszahlungen zu Liquiditätsengpässen führen. Außerdem besteht ein 5-jähriges Haftungsrisiko für ungedeckte Abfertigungsansprüche bei Verkauf des Unternehmens.

Geschäftsführende GF <25% mit Abfertigung-alt
Freiwillige (Geschäftsführer-)Abfertigung

Freiwillige Abfertigungen – also über die gesetzlichen Abfertigungsverpflichtungen hinausgehende – werden innerhalb bestimmter Grenzen mit nur 6% besteuert, wenn sie mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang stehen. Das ist die steuerlich günstigste Möglichkeit, Kapital aus dem Unternehmen zu entnehmen.

Geschäftsführende GF >25%
Individuelle Pensionszusage

Eine Firmenpension liefert eine deutlich (30%-90%) höhere Netto-Rente im Vergleich zu einer privaten Vorsorge. Unter bestimmten Umständen sogar eine einmalige Abfindung zum Halbsteuersatz (!) möglich. Nutzen Sie die Vorteile einer beitragsorientierten Pensionszusage.

Geschäftsführende GF <25% und Dienstnehmer
Zukunftssicherung § 3.1.15a

Dieses Modell (€ 25 pro Monat) ist nicht individuell, sondern nur für ganze Gruppen möglich. Durch Einsparung von Lohnnebenkosten würde eine Rendite von z.B. 3,5% p.a. auf 9,2% p.a. gesteigert werden. Eine Gehaltsumwandlung ist möglich, was die Umsetzung in der Praxis erleichtert.

Individuelle Pensionszusage

Eine Firmenpension liefert eine deutlich (30%-90%) höhere Netto-Rente im Vergleich zu einer privaten Vorsorge. Allerdings ist bei diesem Modell keine Gehaltsumwandlung möglich. D.h. das Unternehmen hat einen Mehraufwand, was die Umsetzung in der Praxis natürlich erschwert.

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Diese Veranlagungsmöglichkeit muss von jedem Selbständigen unbedingt genutzt werden. Selbst wenn der zugrunde liegende Investmentfonds über vier Jahre eine Rendite von 0% erzielt, erreicht man durch den Steuervorteil eine Rendite von ca. 15% p.a. (in Abhängigkeit von der Steuerklasse).

Vorsicht Falle

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Der Markt der Betrieblichen Vorsorge wird traditionell von Versicherungen, deren Produkten und Zuträgern (Versicherungsangestellten, Versicherungsagenten und -makler) dominiert. Das führt zu einer einseitigen, für den Kunden nachteiligen „Beratung“ und es fehlt das erforderliche Know-how für einen kostengünstigen, erfolgreichen Kapitalaufbau.

Wir haben für Sie drei Beispiele für Mythen & Marketing in der betrieblichen Vorsorgebranche angeführt, die illustrieren, dass man jedenfalls einen Berater, der sowohl Versicherungen als auch Investmentfonds vermitteln darf, hinzuziehen sollte.

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Lernen & Fehler vermeiden

Fehler und Regeln beim betrieblichen Kapitalaufbau

Betrieblicher Kapitalaufbau

Fakten vs. Mythen
Ein Kapitalaufbau mittels Versicherung

Bei betrieblichen Vorsorgevarianten kommen sehr häufig (traditionell und provisionsgetrieben durch die Berater/Verkäufer) Versicherungsprodukte zum Einsatz. Das ist aus Kosten- und Steuersicht ineffizient.

Es gibt zwei Situationen, wann man ein Versicherungsprodukt für den betrieblichen Kapitalaufbau einsetzt:

  1. Das jeweilige betriebliche Vorsorgemodell erfordert es aus gesetzlichen Gründen.
  2. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Kunden.

Ansonsten ist es vollkommen unseriös, einem Unternehmen für den Kapitalaufbau eine klassische Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherung zu empfehlen. Denn jeder Versicherungsnehmer (somit auch jede GmbH) zahlt mit jeder Prämie auch eine 4%ige Versicherungssteuer. Für eine Privatperson wären dadurch die Erträge von der KeSt befreit. Nicht jedoch für ein Unternehmen, welches die Erträge/den Aktivwert jedenfalls in die Bilanz aufnehmen muss (d.h. die Erträge unterliegen jedenfalls der KöSt). Nicht nur, dass die Kosten in Versicherungen ohnehin etwas höher sind, zahlt nun jedes Unternehmen 4% Versicherungssteuer zusätzlich zu Provisions- und sonstigen internen Kosten.

Eine flexibler, kostengünstiger Vermögensaufbau mit ETFs entsprechend den von uns empfohlenen Investmentansatz wäre in den meisten Fällen für Unternehmen die deutlich bessere Lösung (z.B. für zur Vorsorge der Zahlungsverpflichtungen aus dem System Abfertigung-alt oder leistungsorientierten, individuellen Pensionszusagen).

Fakten vs. Mythen
Eine Versicherung wegen Langlebigkeitsrisiko

Dass eine Versicherungsanstalt ein Versicherungsprodukt empfehlen muss, ist wenig überraschend. Da auch die meisten Berater eine Rückdeckungsversicherung z.B. zur Finanzierung einer individuellen Pensionszusage empfehlen, liegt die Vermutung nahe, dass die (immer) von Versicherungen betreuten und geschulten (und somit gar nicht mehr so neutralen) Berater die Versicherungskonzepte unkritisch übernehmen.

Da die von den Versicherungen auf den Offerten ausgewiesenen Renditen unattraktiv sind, wurde das Argument “Absicherung des Langlebigkeitsrisiko ist nur durch eine Rentenversicherung möglich” vermarktet und von den Beratern übernommen. Ein neuer Mythos wurde geboren.

Hier ein konkretes Offert einer namhaften österreichischen Versicherung für eine individuelle Pensionszusagen einer Geschäftsführerin, 46 Jahre, Laufzeit 19 Jahre, Prämie EUR 905 p.m.

  • Garantierte Auszahlung EUR 181 806
  • Prognostizierte Auszahlung EUR 233 989
  • Prognostizierte Rente EUR 833 p.m. lebenslang (Steigerung 0,75% p.a.)

(Anmerkung: das ist ein typisches Offerte, um in der sinnlosen Vergleichsschlacht möglichst gut abzuschneiden, denn es erfolgen keinerlei Leistungen bei Ableben in der Rentenphase. Das nicht verbrauchte Kapital wäre verloren, wenn der Begünstigte in der Rentenphase früh ablebt. Das erhöht zwar die Rente, stellt jedoch kein optimales Angebot dar).

Wir zeigen Ihnen in einer illustrativen Hochrechnung, dass welche Alternative es zu Versicherungsprodukten gibt. Hinweis: Vergangenheitsrenditen erlauben keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung einer Wertanlage, insbesondere für relativ kurze Zeitfenster. Die hier verwendeten Renditen sind nicht allgemeingültig und müssen im Einzelfall neu kalkuliert werden. 

Aufklärung Nr. 1: Die von der Versicherung kolportiere Gesamtverzinsung beträgt 2,25% p.a. Die effektive prognostizierte Rendite nach Kosten und Versicherungssteuer beträgt nur 1,3% p.a. Die garantierte Rendite ist negativ, denn der garantierten Auszahlung von EUR 181 806 steht eine Prämieneinzahlung von EUR 206 271 gegenüber.

Aufklärung Nr. 2: Die Begünstigte (bzw. die GmbH) hat ein Startkapital von EUR 233 989, das von der Versicherung nun “verrentet” wird. Die einfachste (aber falsche) Milchmädchenrechnung wäre nun, wenn man errechnet, nach wie vielen Jahren die erhaltene Rentensumme das Startkapital aufgezehrt hat. Das wäre nach ca. 21/22 Jahren. D.h., zum 85./86. Lebensjahr der Begünstigten.

Man müsste jedoch auch berücksichtigen, dass das Startkapital weiterhin veranlagt wird und somit Erträge erzielt werden (nehmen wir wieder die aktuelle prognostizierte Gesamtverzinsung der Versicherung von 2,25% p.a.). Bei dieser Kalkulation reicht das Startkapital bereits 29 Jahre lang bis es verbraucht ist und die Versicherung sozusagen „draufzahlt“. Das Startkapital reicht somit bis zum 94. Lebensjahr der Begünstigten, ohne dass die Versicherung wirklich eine Versicherungsleistung erbringen muss

Aufklärung Nr. 3: Wenn die GmbH das erforderliche Kapital statt mit einer Versicherung mit einer kostengünstigen (auf Indexfonds) basierenden Fondsveranlagung (auch die Versicherungen investieren letztlich in den gleichen Anleihemarkt) aufbaut und angenommen die gleiche Rendite wie die Versicherungswertpapiere erzielt, steigt allein aufgrund der geringeren Kosten die Rendite um ca. 0,45% p.a.. Somit würde das Kapital nun schon 33 Jahre, bis zum 97. Lebensjahr reichen.

Kann man hier noch von einem Langlebigkeitsrisiko sprechen?

Fakten vs. Mythen
Das Vergleichen von Versicherungen

Vernichten Sie jede Modellrechnung, die Ihnen von Ihrem Berater, Makler, Versicherungsvertrauten hinsichtlich individueller Pensionszusage vorgelegt wird. Diese Modellrechnungen sind einerseits voll von Fehlern und Tricks, um (scheinbare) Vorteile gegenüber einer Privatvorsorge aufzuzeigen, andererseits sind diese so unterschiedlich gestaltet, dass Sie die Fallen und Fehler nicht erkennen, wenn Sie nur auf die nackten Zahlen sehen.

„Das Gesamtpaket muss stimmen“

Entscheidungen nur aufgrund von Zahlen am Computerausdruck offenbaren den Irrtum, dass der Kunde (immer noch) glaubt, dass die eine oder andere Versicherung am Markt eine langfristig verlässlich deutlich höhere Gewinnbeteiligung erzielen wird als die andere, obwohl beide in die gleichen Wertpapierklassen investieren. Nur bei einer genauen Analyse dieser Versicherungsofferte offenbart sich dieser Irrtum, nicht zuletzt deshalb, weil die Leistungen (z.B. wie lange eine Rente garantiert gezahlt wird, was passiert bei Ableben) in den Offerten äußerst intransparent sind, jedoch die Höhe der Rente maßgeblich beeinflussen). Ohne Unterstützung vergleichen Sie Äpfel mit Birnen und tappen in die Marketingfalle.

In solchen Modellrechnungen werden darüber hinaus die zu dotierenden Rückstellungen als besonderer Vorteil (Steuervorteil) angepriesen. Sollte Ihr Berater das auch nur mit einem Satz erwähnen, beenden Sie das Gespräch, denn der steuerliche Effekt von Rückstellungen ist sehr klein. Man muss dafür allerdings rechnen (können), um das zu erkennen.

Viel wesentlicher ist es z.B. zu bestimmen,

  • ob Sie überhaupt unternehmensrechtliche oder nur steuerrechtliche Rückstellungen dotieren möchten, ob Sie jährlich Geld für Gutachten ausgeben wollen/sollen,
  • ob die Pensionszusage laufend auf Unterdeckung gewartet werden oder eher ein Sorglos-Paket sein soll,
  • was mit dem Geld im Falle Ihres Ablebens (vor allem in der Pensionsphase) wirklich passiert/passieren soll und
  • welcher „Veranlagungstyp“ Sie sind.

Ernst wenn das alles bestimmt ist, und wir mit Ihnen erarbeitet haben, ob Ihre Pensionszusage besser leistungs- oder beitragsorientiert sein soll, stellt sich die Frage, wie der betriebliche Kapitalaufbau erfolgen sollte. Beitragsorientierte Zusagen erfordern – wenn damit auch steuerliche Rückstellungen dotiert werden sollen – Versicherungslösungen. Ansonsten und bei leistungsorientierten Zusagen kann ein großer Teil frei (und kostengünstiger als bei einer Versicherung) veranlagt werden. Hier gilt wieder das bereits oben Geschriebene bzgl. teuren, provisionsgetriebenen Versicherungslösungen versus moderner, flexibler und kostengünstiger Vermögensaufbau.

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Sie haben bereits eine betriebliche Vorsorge?

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Wenn Sie bereits eine betriebliche Vorsorgemaßnahme in Ihrem Unternehmen implementiert haben, wurden Sie mit einer 99%igen Wahrscheinlichkeit von einem Versicherungsberater oder Versicherungsmakler „beraten“. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nachträglich noch Optimierungsmaßnahmen vornehmen können, ebenso hoch. Einer der folgenden Situationen wird vermutlich auch auf Sie zutreffen.

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Lernen & Fehler vermeiden

Fehler und Regeln beim betrieblichen Kapitalaufbau

Betrieblicher Kapitalaufbau

Es gibt noch Ansprüche nach dem System Abfertigung-alt?
 Sie haben noch keinen gezielten Kapitalaufbau zur Deckung der Abfertigungsverpflichtungen? Das können Sie tun:
  1. Überblick über Abfertigungshöhen und -zeitpunkte verschaffen (Alter, Dienstzeit, Gehalt der Dienstnehmer)
  2. Identifizieren von besonders heiklen Kumulationen, wo hoher Liquiditätsbedarf in kurzen Zeiträumen erforderlich ist.
  3. Grobe Parameter des Kapitalaufbaus festlegen (monatliche Sparrate, Risikotoleranz, professionelle Hochrechnung mittels Monte Carlo Simulation)
  4. Umsetzung eines kostengünstigen ETF-Sparplans
  5. Laufende Kontrolle (Änderung Personalstand etc.)

 

Sie haben eine Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung? Das können Sie tun:
  1. Eruierung der garantierten/prognostizierten Rendite des bereits eingesetzten und des zukünftig investierten Kapitals über die verbleibende Restlaufzeit.
  2. Gegenüberstellung (Gesamtkostenvergleich) mit einem ETF-Sparplan.
  3. Überblick über aktuelle Abfertigungshöhen und -zeitpunkte verschaffen, um Über- und Unterdeckungen zu identifizieren.
  4. Im Falle von Unterdeckungen: Prüfung der Adaptierung der bestehenden Verträge oder Abdeckung durch kostengünstigen ETF-Sparplan.

 

Sie haben Investmentfonds? Das können Sie tun:
  1. Gesamtkosten-, Rendite-/Risikoanalyse.
  2. Gegenüberstellung (Gesamtkostenvergleich) mit einem ETF-Sparplan.
  3. Überblick über aktuelle Abfertigungshöhen und -zeitpunkte verschaffen, um Über- und Unterdeckungen zu identifizieren.
  4. Im Falle von Unterdeckungen: Prüfung der Adaptierung der bestehenden Verträge oder Abdeckung durch kostengünstigen ETF-Sparplan.

 

Es besteht eine individuelle Pensionszusage?
Sie haben eine leistungsorientierte Zusage? Das können Sie tun:
  1. Prüfung der Zusage (des Vertrages) selbst.
  2. Analyse des bestehenden Kapitalaufbaus auf Über-/Unterdeckung.
  3. Prüfung der Kosten für jährliche Gutachten.
  4. Gegenüberstellung, ob Umstellung auf eine beitragsorientierte Zusage effizienter wäre.

 

Sie haben für die Kapitaldeckung eine Rückdeckungsversicherung? Das können Sie tun:
  1. Eruierung der garantierten/prognostizierten Rendite des bereits eingesetzten und des zukünftig investierten Kapitals über die verbleibende Restlaufzeit.
  2. Gegenüberstellung (Gesamtkostenvergleich) mit einem ETF-Sparplan.
  3. Überblick über aktuelle Über- und Unterdeckung verschaffen.
  4. Im Falle von Unterdeckungen: Prüfung der Adaptierung der bestehenden Verträge oder Abdeckung durch kostengünstigen ETF-Sparplan.

 

Sie haben für die Kapitaldeckung Investmentfonds? Das können Sie tun:
  1. Gesamtkosten-, Rendite-/Risikoanalyse.
  2. Gegenüberstellung (Gesamtkostenvergleich) mit einem ETF-Sparplan.
  3. Überblick über aktuelle Über- und Unterdeckung verschaffen.
  4. Im Falle von Unterdeckungen: Prüfung der Adaptierung der bestehenden Verträge oder Abdeckung durch kostengünstigen ETF-Sparplan.

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